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URHEBERRECHTE

K

Auf ein Wort zu Urheberrechten

Individuelle Grabskulpturen werden in unserer Werkstatt für unsere Kunden nach deren Wünschen und in umfangreichen Beratungs- und Planungsgesprächen entworfen und realisiert.

Die Einzigartigkeit dieser Denkmäler wird unseren Kunden garantiert.

Leider erleben wir es aber auch, das in der Branche der Grabmalanbieter "Schwarze Schafe" arbeiten, die in der Regel oftmals industrielle Massenware anbieten.

Beispielsweise mußten wir im Herbst 2002 wieder einmal Erfahrungen mit derartigen Nachbildungen, Plagiaten machen. Eine Skulptur, die nach dem Gesetz zum Schutz von Urheberechten von uns als Unikate gefertigt wurde und für deren Einzigartigkeit wir uns unseren Kunden gegenüber verbürgen, wurde von einem Grabmalanbieter aus der Region ( ohne Autorisierung durch unseren Kunden oder uns) so offensichtlich nachgebildet (kopiert) das es schon fast als beleidigend zu bezeichnen ist. 



Seriöse Anbieter werden solche Aufträge, auch wenn es Kundenwünsche sind, nicht übernehmen. Derartige Praxis ist geschäftsschädigend und verletzt elementar die Rechte der Urheberschaft geistigen Eigentums.  Sicherlich ist solches Gebaren auch einem ehrbaren Handwerk wie dem der Steinmetz und Steinbildhauer nicht gerecht und widerspricht dem pietätvollen Umgang mit der individuellen Trauer der Menschen und dem Schutz geistigen Eigentums von Künstlern.

 

 


Das Original

 
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